Gültig ab: 28.04.2023
Teilnahmebedingungen Karrieretage
§ 1 Karrieretag
1. Eintrittskarten, die zum Zugang berechtigen, können ausschließlich durch eine vorherige Anmeldung und über die Plattformen des AkWW e.V. erworben werden.
2. Nur Personen mit gültiger Eintrittskarte haben Zugang.
3. Die Eintrittskarte berechtigt formal zum Zugang, jedoch kann der Zugang aus dringenden Gründen vom AkWW gesperrt, verweigert oder verboten werden und/oder die Eintrittskarte für ungültig erklärt werden. Eine Verweigerung des Zugangs seitens des AkWW kann zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, aufgrund von Umständen am Veranstaltungsort wie Überfüllung oder auch personenbezogen erfolgen, wenn der Ticketinhaber nicht zur Zielgruppe passt oder falsche Angaben beim Anmeldevorgang hinterlegt hat.
4. Durch den Zugang zum Veranstaltungsort akzeptiert der Bewerber die Hausordnung des Veranstaltungsortes.
5. Ohne Absprache mit dem AkWW ist es untersagt, zu fotografieren und bewegte Bilder zu erstellen.
6. Der Verkauf von Waren aller Art (auch geistiger Art) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AkWW erlaubt.
Während, vor und nach der Veranstaltung ist es strikt untersagt, Akquise und Datensammlung durchzuführen. Es ist verboten, dass Dritte (Unternehmen oder Kaufleute) Akquisetätigkeiten an Unternehmen oder Bewerber:innen richten. Dies gilt auch für non-Profit-Unternehmungen und Angebote.
Insbesondere, aber nicht ausschließlich, sind folgende Aktivitäten verboten:
a. Informationsübermittlung mit dem Ziel der Bewerbung, des Verkaufs oder der Absatzförderung, auch bei non-Profit-Angeboten.
b. Durchführung von Studienerhebungen und Umfragen aller Art.
c. Sammlung von Daten der Messebesucher, sowohl von Personalverantwortlichen als auch von Bewerber:innen.
7. Unerlaubte Besucher
Unsere Karrieretage und Jobmessen sind Studierenden und Berufstätigen vorbehalten, die einen Job im Baubereich suchen. Ein Karrieretag ist eine geschlossene Veranstaltung. Nur Personen mit berechtigtem Interesse wird Einlass gewährt.
Der Zugang von Personen und Unternehmen, die nicht zum obigen Personenkreis gehören und damit unsere Veranstaltungen unerlaubt besuchen z.B. um den Unternehmen ihre Dienste anzubieten oder diese auszufragen (Industriespionage) oder generell ihre eigenen Interessen verfolgen, die nichts mit dem Finden eines Jobs zu tun haben, ist streng untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe von 2.000 € geahndet.
8. Teilnahmebedingungen Karrieretage
Der Arbeitskreis Wissenschaft und Wirtschaft e.V. verpflichtet sich
- Die teilnehmerbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen nach dem Karrieretag zu löschen, wenn nicht das Einverständnis der Teilnehmer:innen vorliegt, diese Daten für zukünftige Karrieretage zu nutzen.
- Die teilnehmerbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzuleiten und nur an die Aussteller zu geben, wenn das Einverständnis der Teilnehmer:innen hierfür vorliegt.
- Eine weitere Verarbeitung der Daten findet nicht statt.
Die Teilnehmer:innen
- sind damit einverstanden, dass Bild- und Videomaterial, das auf den Karrieretagen aufgenommen wird und in dem sie enthalten sind, vom AkWW e.V. zum Zwecke der Werbung unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt genutzt werden darf. Dazu gehören ausdrücklich auch die Interviews.
Ambassadore an Universitäten
- Der AkWW e.V. arbeitet mit Studierenden an verschiedenen Universitäten zusammen (Ambassadore genannt).
- Die Ambassadore verteilen die Informationen über die Veranstaltungen des AkWWs als Flyer, Plakate und auf den sozialen Medien in Gruppen und auf anderen Wegen. Die Ambassadore werden dafür entlohnt.